Unter bestimmten Bedingungen können auch ehrenamtliche Klinikseelsorger*innen Mitglieder der ArGe werden. In der Satzung heißt es dazu…..
„Ebenso gehören der Arbeitsgemeinschaft ehrenamtliche Mitarbeiter/innen an, die eine Qualifikation erworben haben, welche im Sinne des Seelsorgegeheimnisgesetzes der EKD von der ELKB zertifizierbar ist, über eine mindestens 2-jährige Erfahrung in der Klinikseelsorge verfügen und dort aktiv mitarbeiten.“
Dieser Standard ist beschrieben im ̈Zertifikat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern über die Ausbildung zu ehren-, neben- oder hauptamtlicher Seelsorge i.S.d. Seelsorgegeheimnisgesetzes ̈ vom 7.3.2013.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier Link
Weiter heißt es in der Satzung:
„Ehrenamtliche treten der Arge bei, indem sie einen Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen, welcher durch eine/n Hauptamtlichen in ihrem Tätigkeitsbereich vor Ort bestätigt ist, bei der Geschäftsstelle einreichen.“