Ehrenamtliche Seelsorge kann hauptamtliche Seelsorge am Krankenhaus nicht ersetzen. Gleichzeitig fehlt der Seelsorge am Krankenhaus etwas Entscheidendes, wenn sie auf das Engagement Ehrenamtlicher verzichtet.
(H. Richter in: Das Ehrenamt in der Krankenhausseelsorge, WzM 66.Jg 6/2014, S. 594f)
Ausbildung
Für eine ehrenamtliche Mitarbeit in der Krankenhausseelsorge ist eine gute Ausbildung unerlässlich. Spezielle Seelsorgekurs für Ehrenamtliche werden in verschiedenen Formen angeboten. Wenn Sie Interesse daran haben, setzen Sie sich bitte mit den hauptamtlichen Klinikseelsorgern vor Ort in Verbindung.
Zertifizierung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist in der ELKB eine Zertifizierung für ehrenamtlich in der Klinikseelsorge Mitarbeitende möglich. Diese Regelungen entstanden auch als Reaktion auf die neuen gesetzlichen Vorgaben beim Zeugnisverweigerungsrecht und das daraus erwachsene Seelsorgegeheimnisgesetz der EKD.
Hier finden Sie weitere Informationen:
- Voraussetzungen
- Erteilungsverfahren
- Beauftragungsformular
Mitgliedschaft in der ArGe
Unter bestimmten Bedingungen können auch ehrenamtliche Klinikseelsorger*innen Mitglieder der ArGe werden. In der Satzung heißt es dazu:
„Ebenso gehören der Arbeitsgemeinschaft ehrenamtliche Mitarbeiter/innen an, die eine Qualifikation erworben haben, welche im Sinne des Seelsorgegeheimnisgesetzes der EKD von der ELKB zertifizierbar ist, über eine mindestens 2-jährige Erfahrung in der Klinikseelsorge verfügen und dort aktiv mitarbeiten.“
Weiter heißt es in der Satzung:
„Ehrenamtliche treten der ArGe bei, indem sie einen Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen, welcher durch eine/n Hauptamtlichen in ihrem Tätigkeitsbereich vor Ort bestätigt ist, bei der Geschäftsstelle einreichen.“
Ansprechpartner für die Ehrenamtlichen ist Werner Blohm.